FahrschuleFührerscheinKlasseBF17

Klasse BF1 (Fahren mit 17 Jahren)

Mit dem Führerschein Klasse BF17 können Jugendliche in Berlin schon mit 17 Jahren Autofahren lernen! Das Fahren ab 17 ermöglicht es, mit einer Begleitperson am Steuer erste Fahrpraxis zu sammeln, bevor man mit 18 alleine fahren darf. So gewinnen junge Fahrer Sicherheit und Routine im Straßenverkehr. In unserer Fahrschule bieten wir eine umfassende Ausbildung für den BF17-Führerschein, inklusive Theorieunterricht und praktischen Fahrstunden.

Jetzt Autofahren lernen mit 17

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens mit 17“. Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

Jetzt anmelden zum Fahren mit 17 und durchstarten!

Machen Sie den ersten Schritt zur Mobilität mit dem Führerschein Klasse BF17 in Berlin.

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • 1 Lichtbild (Aktuelles biometrisches Foto, nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Für jede Begleitperson ein Formular „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“
  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson.
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
  • Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Begleitung: Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/ EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 57,50 Euro
    zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro
  • In diesen Gebührenangaben sind die Kosten von 4,85 Euro für den Direktversanddes Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten.